Hallux rigidus / Großzehenarthrose
Die Arthrose (Gelenkverschleiß) der großen Zehe führt zu Schmerzen und einer Einsteifung des Großzehengrundgelenks, woraus sich die Krankheitsbezeichnung Hallux rigidus (=steifer Großzeh) ableitet.
Als konservative, d.h. nicht operative Behandlung hat sich hier in vielen Fällen eine rezeptierbare Änderung der Schuhsohlen durch einen orthopädischen Schuhmacher bewährt.
Falls dies nicht zur Beschwerdefreiheit führt, können durch die Krankheit entstandene Knochenauswüchse entfernt und die Beweglichkeit des Gelenkes als sog. Keilentfernung (Cheilektomie) operativ verbessert werden. Je nach Schweregrad der Einsteifung gibt es auch noch andere Operationsverfahren, wie z.B. die Versteifung.
Auch an anderen Fußgelenken kann es nach Unfällen zu einem vorzeitigen Verschleiß kommen, der in der Regel durch Versteifung behandelt werden kann. Eine individuelle Beratung über verschiedene Verfahren kann in unserer Sprechstunde erfolgen